Das Prozedere
 
Grundsätzliches zur Online-Antragstellung
 
Ihren Antrag auf Kleingruppenförderung können Sie nun auch online stellen und bearbeiten. Allerdings müssen sie die so erstellten Formulare ausdrucken, unterschreiben und an die entsprechenden Adressaten schicken. Im Rahmen der Einführung der digitalen Signatur wird in Zukunft eine durchgehende elektronische Antragstellung möglich sein. Wir werden Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Ihre besonderen Vorteile beim Online-Verfahren:
  • Das Auffüllen der Anträge wird wesentlich erleichtert.
  • Die online eingegebenen Daten werden gespeichert und stehen Ihnen für künftige Antragstellungen sowie für die Teilnahme am Messeforum zur Verfügung.
Die elektronische Antragstellung steht grundsätzlich nur eingeloggten Benutzern zur Verfügung. Voraussetzung für ein Login ist eine Zugangsberechtigung (Benutzername und Passwort), die Sie über die Registrierung erhalten können. Informieren Sie sich hier über die technischen Voraussetzungen wie Internetzugang, Browsereinstellungen und Sicherheit.
 
Und so wird es gemacht...
 
  • Zusammenstellung der Kleingruppe
    Der Antrag auf Kleingruppenförderung ist ein Gruppenantrag, d.h., mindestens drei, maximal zehn Unternehmen schließen sich zu einer Kleingruppe zusammen. Doch wie finden Sie Ihre Messepartner? Nutzen Sie hierfür auch unsere Messerpartner Online-Suche. Natürlich sind Ihnen auch Kammern und Verbände bei der Suche behilflich.

    Sobald sich die interessierten Unternehmen zu einer Kleingruppe zusammengefunden haben, bestimmen Sie den Gruppensprecher. Die hierzu notwendigen Abstimmungen können telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Der Gruppensprecher stellt im Namen der Kleingruppe den Förderantrag.


  • Die Antragstellung (das Online-Verfahren)
    Der Gruppensprecher und die Gruppenmitglieder durchlaufen bei der Online-Antragstellung unterschiedliche Verfahren. Der Gruppensprecher füllt im Auftrag der Gruppe den Förderantrag aus. Die Gruppenmitglieder erstellen eine Vollmacht für den Gruppensprecher und übermitteln ihm ihre voraussichtlichen Messekosten. Beide Verfahren - in denen u. a. auch Informationen zum Unternehmen abgefragt werden - sind selbsterklärend gestaltet.

    Folgenden Hinweis sollten Sie bei der Registrierung beachten:
    Der Gruppensprecher sollte sich zuerst registrieren, seine Registrierungsdaten und Stammdaten eintragen, anschließend die Förderfähigkeitsprüfung durchlaufen und nun die Messe auswählen bzw. anlegen. Diesem angelegten Antrag wird nun eine Veranstaltungsnummer zugewiesen. Das gleiche Prozedere durchlaufen nun die Gruppenmitglieder und können sich nun der Messe zuordnen. Nun kann der Gruppensprecher fortfahren und die Gruppenmitglieder aufnehmen.


  • Versendung des Antrags durch den Gruppensprecher
    Der Gruppensprecher sendet den ausgedruckten, unterschriebenen und mit Firmenstempel versehenen Antrag sowie die Vollmachten der Mitglieder einschließlich der De-minimis-Bescheinigungen an die:

    NRW.International GmbH
    Völklinger Str. 4
    40219 Düsseldorf
    Tel.: 0211 / 71 06 71 - 13
    Fax: 0211 / 71 06 71 - 20


  • Die Förderzusage
    Nach Antragsprüfung erteilt die NRW.International dem Gruppensprecher eine Förderzusage, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.


  • Vorlage der Messenachweise
    Nach Abschluss der Veranstaltung legt der Gruppensprecher innerhalb von 3 Monaten der NRW.International folgende Nachweise vor:

    • Verwendungsnachweis/Kostenübersicht mit der Zusammenstellung der Rechnungskopien für die durchgeführten förderfähigen Maßnahmen einschließlich der dazugehördenden Buchungsbelege (Kopien der Kontoauszüge).
    • Sachbericht (Ausstellerfragebogen) von jedem beteiligten Unternehmen, in dem die Durchführung der Messe, Erfolg und Auswirkungen dargestellt werden.
    • Fotodokumentation der Messebeteiligung mit mindestens 5 Fotos.

  • Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Belege beifügen; nur dann ist die schnelle und vollständige Abrechnung möglich. Ohne Belege kann nicht abgerechnet werden!

    Sobald die o.a. Abrechnungs-Unterlagen der NRW.International vollständig vorliegen und als ausreichender Nachweis angesehen werden, wird der Förderzuschuss direkt an die beteiligten Unternehmen ausgezahlt.