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| Das Programm |
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| Die Vorteile der Kleingruppenförderung in Fragen und Antworten |
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| Was ist der entscheidende Vorteil der Kleingruppenförderung? |
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Sie können sich weltweit an jeder Auslandsmesse - nach eigener Wahl - beteiligen, sofern die Messe im AUMA (Ausstellung- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V., www.auma.de) bzw. im M+A ExpoDataBase Messeplaner (www.expodatabase.de) gelistet ist.
Im Vordergrund des Kleingruppen-Förderprogramms steht der Kooperationsgedanke. Gemeinsam auf einer Messe vertreten sein, heißt: Planung und Organisation, aber besonders Kosten auf mehrere Schultern zu verteilen. Das verringert den Personaleinsatz und senkt die Kosten; last but not least profitieren Sie auch von dem Know-how Ihres Kleingruppenpartners. |
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Messen, an denen der Bund oder das Land beteiligt ist, sind von der Kleingruppenförderung ausgenommen. Informationen zu der Beteiligung von Bund und Land finden Sie auch unter
http://www.auma.de
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| Welche Art von Veranstaltungen sind förderfähig? |
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| Gefördert werden können grundsätzlich nur Auslandsmessen, die im AUMA (Ausstellung- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V., www.auma.de) bzw. im M+A ExpoDataBase Messeplaner (www.expodatabase.de) gelistet sind. |
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Die Einbindung von Unternehmen aus anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland ist möglich, wenn diese ihren Kostenanteil selbst tragen oder aus anderer Quelle eine Unterstützung erhalten.
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| Wie viele Unternehmen können/sollten sich an der Kleingruppe beteiligen? |
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| Mindestens drei, max. 10 Unternehmen aus NRW sind für die Bildung einer Kleingruppe erforderlich. Näheres entnehmen Sie bitte Punkt 1.1. bis 1.4 der Förderbestimmungen. |
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Die Beteiligung von 3-9 Unternehmen hat sich als effiziente Gruppengröße herausgestellt.
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| Wie hoch ist der maximale Förderbetrag pro Unternehmen und Jahr? |
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| Die Förderung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal bis zu 5.000,- EURO pro Unternehmen und Jahr. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht! |
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Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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| Was kann gefördert werden? |
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| Entstandene Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Messe stehen. Beispielsweise: Gemeinsame Vorbereitungsmaßnahmen, Standmiete, Standauf- und abbau, Dolmetscher, Transportkosten. Näheres zu den förderfähigen Kosten entnehmen sie bitte Punkt 2 der Förderbestimmungen. |
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Gemeinsame Maßnahmen zur Vorbereitung sind z.B.: Mailingkosten, Adressenrecherche, Gemeinschafts-Flyer oder der Eintrag in den Veranstaltungskatalog.
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| Wie oft kann ein Unternehmen gefördert werden? |
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| Jedes Unternehmen kann grundsätzlich nur einmal jährlich, maximal bis bis zu dreimal gefördert werden (unabhängig vom besuchten Messeland). Förderungen seit dem Jahr 1999 werden angerechnet. |
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